04.01.2016, 20:32
Abgabebeschluss gemäß § 142 Abs. 3 Satz 2 TRO
Eine großen Grauzone, wo das nicht Wahrnehmen der „Siegchance/auf Wette fahren“ anfängt. Es ist sehr schwer zu definieren, passive Fahrweise vom Start? Ein Finish das zur Galoppade führt? Keine sichtliche Forderung des Pferdes? Oder ein nicht Herausnehmen wenn ein Pferd außen aufrückt? In eurem Fall sind wir in keinster Weise der Meinung mancher Wetter, Rachsüchtiger oder gar der Rennleitung.
Abgabebeschluss der RL ist gegeben, wenn das Strafmass der RL nicht angemessen erscheint, also das maximale Strafmaß der RL nicht ausreicht. Die Strafe kann dann in die Tausende gehen plus 6 Monate an den Zaun für Herrn Spangenberg.
Die von den Mitgliedern der Rennleitung deutlich zur Schau gestellte Arroganz, nötigt oft dazu, lieber zur Baldrianflasche zu greifen, als sich mit der Art und Weise ,wie mit Aktiven umgegangen wird, auseinander zu setzen.
Aber man sollte vielleicht auch mal das Verhältnis zwischen der RL und den Spangenbergs nennen, vorsichtig gesagt, ist diese nicht ganz unproblematisch. Es gab und gibt immer wieder Ordnungsstrafen wegen Nichtigkeiten. Die Konstellation RL vs B.S. reicht schon ins Jahr 97 zurück und obwohl neue RL-Mitglieder, wird diese weiter vererbt. Manchmal hat er es echt verdient, einen Rüffel zu bekommen aber hier ist es meines Erachtens schon auffallend wie oft er wegen ungebührlichen Benehmens oder Peitschenmißbrauch an den Zaun gestellt wurde. Damals, schon laaange her, ist er auch mal für uns gefahren und ich kann Cordulas Aussagen nur bestätigen, er ist ein absoluter Pferdefreund.
Wenn er es verdient hat, dann sollte so entschieden werden. Aber man sollte die jahrelang schwelende Konstellation mit in Erwägung ziehen.
Aber seid ihr wirklich sicher, dass ein Abgabebeschluss erfolgt? Im RB ist nichts zu lesen.
Wir hoffen für euch, dass alles gut ausgehen wird, aber ein fader Beigeschmack wird bleiben. So oder so! Wir stehen hinter euch.
Eine großen Grauzone, wo das nicht Wahrnehmen der „Siegchance/auf Wette fahren“ anfängt. Es ist sehr schwer zu definieren, passive Fahrweise vom Start? Ein Finish das zur Galoppade führt? Keine sichtliche Forderung des Pferdes? Oder ein nicht Herausnehmen wenn ein Pferd außen aufrückt? In eurem Fall sind wir in keinster Weise der Meinung mancher Wetter, Rachsüchtiger oder gar der Rennleitung.
Abgabebeschluss der RL ist gegeben, wenn das Strafmass der RL nicht angemessen erscheint, also das maximale Strafmaß der RL nicht ausreicht. Die Strafe kann dann in die Tausende gehen plus 6 Monate an den Zaun für Herrn Spangenberg.
Die von den Mitgliedern der Rennleitung deutlich zur Schau gestellte Arroganz, nötigt oft dazu, lieber zur Baldrianflasche zu greifen, als sich mit der Art und Weise ,wie mit Aktiven umgegangen wird, auseinander zu setzen.
Aber man sollte vielleicht auch mal das Verhältnis zwischen der RL und den Spangenbergs nennen, vorsichtig gesagt, ist diese nicht ganz unproblematisch. Es gab und gibt immer wieder Ordnungsstrafen wegen Nichtigkeiten. Die Konstellation RL vs B.S. reicht schon ins Jahr 97 zurück und obwohl neue RL-Mitglieder, wird diese weiter vererbt. Manchmal hat er es echt verdient, einen Rüffel zu bekommen aber hier ist es meines Erachtens schon auffallend wie oft er wegen ungebührlichen Benehmens oder Peitschenmißbrauch an den Zaun gestellt wurde. Damals, schon laaange her, ist er auch mal für uns gefahren und ich kann Cordulas Aussagen nur bestätigen, er ist ein absoluter Pferdefreund.
Wenn er es verdient hat, dann sollte so entschieden werden. Aber man sollte die jahrelang schwelende Konstellation mit in Erwägung ziehen.
Aber seid ihr wirklich sicher, dass ein Abgabebeschluss erfolgt? Im RB ist nichts zu lesen.
Wir hoffen für euch, dass alles gut ausgehen wird, aber ein fader Beigeschmack wird bleiben. So oder so! Wir stehen hinter euch.